EUDR betrifft auch Textil-, Schuh- und Lederwarenbranche

©Andreas Lischka auf Pixabay

Verordnet

Ab dem 30. Dezember 2024 tritt die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) in Kraft, die Sorgfaltspflichten und Dokumentationsanforderungen für die gesamte Lieferkette vorsieht. Dies betrifft auch den Handel in der Textil-, Schuh- und Lederwarenbranche, insbesondere bei Produkten, die Holz oder Kautschuk enthalten, wie etwa Schuhe mit Kautschuksohlen oder Holzartikel. Die Fristen für die Umsetzung sind gestaffelt: Ab Ende Dezember 2024 gilt die EUDR für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden, ab Juni 2025 auch für kleinere Unternehmen, teilt der Handelsverband BTE mit.

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Unklar ist, ob auch die Verwendung von Verpackungsmaterialien wie Paletten oder Kartonagen sowie Büroartikel unter die Verordnung fallen werden. Unternehmen, die die EUDR ignorieren, müssen mit Sanktionen wie Geldbußen und Vertriebsverboten rechnen, heißt es weiter. Der BTE empfiehlt allen Unternehmen, die möglichen Auswirkungen der EUDR zu prüfen und sicherzustellen, dass die erforderlichen Informationen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten vorliegen. Die EU-Kommission hat am 2. Oktober zusätzliche Leitlinien und FAQs veröffentlicht, um Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen. Angesichts der komplexen Anforderungen fordern der BTE und andere Verbände eine Verschiebung der Verordnung um mindestens 12 Monate sowie eine praxisgerechte Umsetzung durch nationale Behörden.