Kurzarbeitergeld
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf des SGB III-Modernisierungsgesetzes vorgelegt. Die geplanten Änderungen im Bereich des Kurzarbeitergeldes sollen Unternehmen entlasten. Insbesondere die Digitalisierung der Beantragung und der Verzicht auf die Einbringung des Erholungsurlaubs bei der Vermeidung von Kurzarbeit sind zentrale Punkte. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil begrüßt diese Vereinfachungen. „Wir begrüßen, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in seinem Referentenentwurf Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie umsetzt und damit eine Gesetzgebung in die Wege leitet, die unnötige Bürokratie und eine entsprechende Entlastung von Unternehmen in schwieriger Lage vorsieht. Jetzt ist eine schnelle Umsetzung gefragt“, sagt Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner.
Weitere Vereinfachungen umfassen das pauschalierte Nettoarbeitsentgelt, die Möglichkeit der Neueinstellung von Studienabgängern während der Kurzarbeit und die Regelung, dass unterjährige Änderungen an der Lohnsteuer nicht mehr zu Korrekturen für bereits abgerechnetes Kurzarbeitergeld führen. Diese Maßnahmen sollen die Belastung der Unternehmen reduzieren und ihnen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mehr Flexibilität bieten.