Insolvenz
Der Insolvenzverwalter der SIGNA Holding GmbH, Dr. Christof Stapf, hat der Gläubigerversammlung seinen Bericht zur Prüfungstagsatzung vorgelegt. Demnach sind bisher 302 Forderungsanmeldungen in Höhe von insgesamt 8,613 Milliarden Euro bei Gericht eingegangen. Davon hat der Dr. Stapf Forderungen in Höhe von rund 80,3 Millionen Euro anerkannt. Forderungen in Höhe von 8,53 Milliarden Euro wurden vom Insolvenzverwalter vorläufig bestritten, heißt es in einer Mitteilung.
Von den rund 8,61 Milliarden. Euro entfallen allein rund 5,1 Milliarden Euro auf Haftungsansprüche (größtenteils aus Garanten und Patronatserklärungen) und 1,6 Milliarden Euro auf Passiva aus gruppeninternen Zahlungen („Intercompany-Verbindlichkeiten“, etwa Darlehensgewährungen). Ein Teil dieser Forderungen in relevanter Höhe führe zwar momentan zu einer Aufblähung der Forderungssumme, werde aber einer strengen Beurteilung nach erster Einschätzung voraussichtlich nicht standhalten, argumentiert Dr. Stadpf. Intercompany- Forderungen wurden vom Insolvenzverwalter komplett abgewiesen
1,04 Milliarden Euro der Forderungen entfallen auf Darlehensverbindlichkeiten, 124 Millionen Euro auf Schadenersatzforderungen, 33 Millionen Euro auf Honorarforderungen. Auch die Schadenersatz- und Honorarforderungen wurden bisher größtenteils nicht anerkannt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind mit rund 1,5 Millionen Euro vergleichsweise überschaubar ebenso wie die offenen Abgabenforderungen der öffentlichen Hand in Höhe von derzeit rund 940.000 Euro und Mietforderungen in Höhe von rund 260.000 Euro, die ebenfalls teilweise bestritten wurden.
Viele Forderungen seien äußerst spät oder erst nach Ablauf der Anmeldungsfrist eingebracht worden, heißt es weiter. Etwa ein Drittel der Forderungen wurde ohne Vorlage der anspruchsbegründenden Unterlagen und teilweise ohne die konkrete Darlegung der anspruchsbegründenden Tatsachen bei Gericht eingereicht. „Es wird an den Gläubigern liegen, die für eine ordnungsgemäße Bearbeitung der Forderungsanmeldungen erforderlichen Unterlagen über das Insolvenzgericht zur Verfügung zu stellen“, sagt Dr. Stapf. Bestrittene Forderungen können nur durch eine Klage beim Insolvenzgericht geltend gemacht werden. Zur Erhebung einer solchen Prüfungsklage wurde den Gläubigern in Absprache mit dem Insolvenzgericht eine Frist von zwei Monaten eingeräumt.
Die zwei Schiedsklagen von Seiten Mubadala (VAE) und AM1 (Al Mirqab Capital, Katar) im Wesentlichen auf die Zahlung von 713 Millionen Euro beziehungsweise 296 Millionen Euro sind weiter anhängig. Die SIGNA Holding hatte aufgrund der Insolvenz die Unterbrechung beider Verfahren beantragt.