Verband
Die jüngste Einigung auf eine Ökodesign-Verordnung zwischen dem EU-Parlament und Rat sieht unter anderem ein Vernichtungsverbot für nicht weiterverkäufliche „Bekleidung, Schuhe und Textilien (sic)“ sowie generelle Transparenzpflichten für den Umgang der Händler mit unverkäuflichen Verbrauchsgütern vor. Alien Mulyk, Leiterin Public Affairs Europa und Internationales bewertet das Ergebnis in Teilen kritisch, teilt der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) mit. „Dass die neue Verordnung neben Herstellern den gesamten Handel in die Pflicht nimmt, ist ein Fortschritt. Nachhaltigkeit muss in der gesamten Wertschöpfungskette verankert sein und darf sich nicht auf einzelne Verkaufskanäle beschränken. Besser wäre es aber, wenn Brüssel nicht auf bürokratische Vorgaben und Verbote setzen, sondern die bereits vorhandenen Lösungsansätze im Handel unterstützen würde.“
E-Commerce sei schon heute der wichtigste Hebel zur Umsetzung einer Kreislaufwirtschaft, den es im Handel gebe. Nirgendwo böte sich den Menschen eine größere Auswahl und ein schnellerer Zugriff auf unverkaufte oder gebrauchte Ware – auch aus dem stationären Handel, aus Produktionsüberhängen und aus privater Hand. Dazu gehöre ebenso eine soziale Komponente: „Unternehmen sollten nicht mehr mit Umsatzsteuerforderungen bestraft werden, wenn sie unverkaufte Waren als Sachspenden gemeinnützigen Zwecken zuführen“, sagt Mulyk.