Wer trägt die Kosten?
„Speziell in Standorten mit 2G-Beschränkung kommen im Vergleich zur Vor-Corona-Zeit nicht einmal mehr die Hälfte der Kunden“, sagt BTE-Präsident Steffen Jost (Modehäuser Jost, Grünstadt) anlässlich einer digitalen BTE-Pressekonferenz am 14. Dezember. Der stationäre Bekleidungs-, Schuh- und Lederwareneinzelhandel befinde sich in einer dramatischen und vielfach existenzbedrohenden Situation. Mit dem Anstieg der Inzidenzen im Herbst seien die Frequenzen in den Innenstädten und den Modegeschäften stark eingebrochen. Der Frequenzverlust wirke sich auch auf die Umsätze aus. Die Einbußen hätten zuletzt bei rund einem Drittel gegenüber 2019 gelegen. Tatsächlich hätten die meisten stationären Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte aktuell noch nicht einmal die Umsätze des bereits katastrophalen ersten Corona-Jahres 2020 erreicht. „Derzeit geht der BTE davon aus, dass die Umsätze zum Jahresende rund fünf Prozent unter 2020 landen werden. Und 2020 gab es branchenweit bereits einen Umsatzeinbruch in Höhe von 25 Prozent“, sagt Jost.
Der BTE fordert, dass die Schäden der Lockdowns und der aktuellen Einschränkungen erstattet werden. Vor allem aber sei die derzeitige Eintrittsschwelle für staatliche Hilfen von 30 Prozent Umsatzverlust viel zu hoch. In der Mode-, Schuh- und Lederwarenbranche herrsche zudem Unverständnis und Entsetzen über die erneuten Einschränkungen durch die 2G-Regelung. Als Leidtragende der Regelungen sieht BTE-Vizepräsident Andreas Bartmann (Fa. Globetrotter, Hamburg) vor allem die Verkaufskräfte. „Diese werden aktuell vielfach Opfer wüster Beschimpfungen und Pöbeleien, vor allem unsere Mitarbeiterinnen haben daher regelrecht Angst“, sagt Bartmann. Der BTE fordert von der Politik die Abschaffung der 2G-Beschränkungen und die Erstattung der angefallenen Kosten und Verluste. Zumindest müssten die Kontrollen, zum Beispiel mit 2G-Bändchen und in Form von Stichproben, erleichtert werden. Kritik äußert der BTE auch an der Festlegung, welche Sortimente von den einzelnen Bundesländern als lebensnotwendig erachtet werden. Während in Bayern die Schuhgeschäfte ohne Beschränkungen öffnen dürfen, fallen diese in allen anderen Bundesländern unter die 2G-Regelungen.