OEKO-TEX® Prüfkriterien 2019 endgültig in Kraft

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04.04.2019

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Glyphosat steht unter Beobachtung

Zu Beginn eines jeden Jahres werden die bestehenden Richtlinien des OEKO-TEX® Produktportfolios aktualisiert und neuesten wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Branchentrends angepasst. Wie OEKO-TEX® mitteilt, sind nach einer Übergangsfrist am 1. April 2019 die OEKO-TEX® Neuregelungen für alle Zertifizierungssysteme und Dienstleistungen endgültig in Kraft getreten.

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Die Änderungen betreffen den ECO PASSPORT by OEKO-TEX® Standard. In Kürze können neben Textilchemikalien auch Lederchemikalien entsprechend den Vorgaben des ECO PASSPORT by OEKO-TEX® getestet und zertifiziert werden. Außerdem wurden diverse Substanzen neu in die Grenzwertkataloge aufgenommen. Im Anhang 4 des ECO PASSPORT by OEKO-TEX® wurden zudem Grenzwerte verschiedener Parameter verschärft. Durch die Umsetzung von Grenzwertanforderungen von Benzol, Amin-Salzen sowie Quinolin im STANDARD 100 by OEKO-TEX® und LEATHER STANDARD by OEKO-TEX® decken diese bereits jetzt die Anforderungen der neuen „REACH Anhang XVII CMR Gesetzgebung“. Glyphosat steht unter Beobachtung.