bevh begrüßt EU-Verfahren gegen Google

©Screenshot www.google.de

Alphabet

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel begrüßt das Vorgehen der EU-Kommission gegen den Mutterkonzern von Google, Alphabet. Der Verband sieht darin ein wichtiges Signal für fairen Wettbewerb im Onlinehandel. Die EU-Kommission wirft Alphabet vor, gegen das europäische Wettbewerbsrecht zu verstoßen. Grundlage ist der Digital Markets Act (DMA), der seit März 2024 gilt und die Macht großer Digitalplattformen begrenzen soll. „Wir begrüßen die vorläufigen Ergebnisse der Kommission als ein Zeichen, dass Europa keine Scheu hat, auch inmitten eines Handelskonflikts mit den USA eigenes Recht gegen amerikanische Konzerne durchzusetzen“, sagt Alien Mulyk, Geschäftsführerin Public Affairs Europa & International beim bevh.

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Für Onlinehändler sei die Sichtbarkeit in der Google-Suche von zentraler Bedeutung. „Diese muss diskriminierungsfrei und ohne Selbstbevorzugung von Google-Diensten gewährleistet sein“, sagt Mulyk. Zwar habe Google angekündigt, neue Suchdesigns zu testen, doch fehle es an Offenheit. „Die Auswirkungen in der Praxis zu beurteilen, ist wegen mangelnder Transparenz jedoch schwierig“, erklärt Mulyk. Der Verband fordert eine konsequente Fortführung der Untersuchungen. Die EU-Kommission hatte am 25. März 2024 eine Prüfung gegen Alphabet eingeleitet. Jetzt drohen dem Unternehmen empfindliche Strafen, sollte sich der Verdacht bestätigen.