EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Temu

©screenshot www.temu.com

Digital Services Act

Die EU-Kommission hat ein formelles Verfahren gegen den Online-Marktplatz Temu eingeleitet. Anlass sind vermutete Verstöße gegen den Digital Services Act (DSA). Die Kommission wirft der Plattform vor, nicht ausreichend gegen den Verkauf illegaler Produkte durch Drittanbieter vorzugehen. Zusätzlich steht Temu in der Kritik, manipulative Designs zu verwenden, um Käufe zu fördern, und seine Daten nicht ausreichend für Forschungszwecke offenzulegen.

WERBUNG

Gero Furchheim, Präsident des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh), unterstützt das Vorgehen der EU-Kommission. „Die Entscheidung der EU-Kommission ist gut für die Verbraucherinnen und Verbraucher, weil mit den Mitteln des DSA endlich gegen Regelverstöße vorgegangen wird,“ sagt er. „Es ist die Aufgabe von Plattformen, wirkungsvoll dafür zu sorgen, dass illegale oder schädliche Produkte nach dem Bekanntwerden von der Plattform entfernt werden und später nicht wieder von einem anderen Anbieter angeboten werden können.“

WERBUNG

Die Untersuchung der EU umfasst auch Kaufanreize und deren potenziellen Einfluss auf die Nutzer. Furchheim hebt hervor, dass die Einflussnahme auf Verbraucher:innen kritisch geprüft werden sollte, wobei nicht jeder Kaufanreiz per se problematisch sei. Der DSA verlangt von Plattformen wie Temu auch Transparenz bei der Bereitstellung von Daten für die Forschung. „Regeln müssen für alle gelten,“ betont Furchheim abschließend.