Regelwerk
Ab dem 13. Dezember 2024 tritt die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, GSPR) in Kraft. Die Verordnung bringt weitreichende Änderungen für Hersteller und Händler mit sich, insbesondere für Unternehmen, die Produkte unter eigener Marke anbieten oder Waren aus Nicht-EU-Ländern importieren. Händler müssen künftig beispielsweise die Herstellerkennzeichnung prüfen, die neben einer Postanschrift auch eine elektronische Kontaktadresse enthalten muss. Altware, die bis zum 12. Dezember 2024 in Verkehr gebracht wurde, darf weiterhin nach den alten Regelungen verkauft werden. Besonders Online-Händler sind betroffen: Für neu angebotene Produkte auf Plattformen wie Amazon, Otto oder Zalando sind ab Dezember detaillierte Herstellerangaben sowie Warnhinweise erforderlich. Dies könnte beispielsweise Kinderbekleidung betreffen.
Am 4. Dezember 2024 bietet der Bundesverband des Textileinzelhandels (BTE) ein Webinar zur GSPR an. Rechtsanwalt Dr. Arun Kapoor, Experte für Produkthaftung und Compliance, gibt von 9.30 bis 12 Uhr einen Überblick über die neuen Pflichten, wie Risikoanalysen, Produktrückrufe und die Kennzeichnung von Baby- und Kinderbekleidung. Das Webinar ist für Mitglieder im Einzelhandelsverband kostenfrei; Nicht-Mitglieder zahlen 149 Euro zuzüglich MwSt. Weitere Informationen und Anmeldung unter bte.de.