Rana-Plaza: Auslöser bleiben

©Clean Clothes Campaign

Lieferkette

Am 24. April 2024 jährt sich zum 11. Mal der Einsturz des Rana-Plaza-Gebäudes in Dhaka, Bangladesch, bei dem 1.138 Menschen ums Leben kamen. Artemisa Ljarja von der Kampagne für Saubere Kleidung Deutschland zieht ein gemischtes Fazit: „Zwar wurden seitdem beispiellose Fortschritte bei der Verbesserung der Sicherheit in den Fabriken erzielt, doch das brutale Vorgehen gegen die Proteste für die Erhöhung des Mindestlohns zeigt: Die in Bangladesch produzierenden Modemarken sorgen immer noch nicht dafür, dass grundlegende Rechte in ihren Lieferketten geachtet werden.“ Die Katastrophe war 2013 Anlass für verschiedene Marken, eine verbindliche Vereinbarung mit internationalen Gewerkschaften zu unterzeichnen, die die Fabriken in Bangladesch sicherer gemacht und Massenunfälle verhindert hat: den Bangladesch ACCORD für Brandschutz und Gebäudesicherheit. Das Abkommen gilt als Erfolg und wird auf weitere Länder wie Pakistan ausgeweitet.

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Die Kampagne für Saubere Kleidung, deren internationales Dachnetzwerk Clean Clothes Campaign auch beobachtendes Mitglied des ACCORD ist, fordert von große Marken wie Levi’s, IKEA, Amazon, Decathlon, Tom Tailor, New Yorker, dem Abkommen beizutreten und die Trittbrettfahrerschaft, die sie seit über einem Jahrzehnt bei ihrer Produktion in Bangladesch betreiben, zu beenden. Ende 2023 weigerten sich internationalen Marken, eine Erhöhung des bangladeschischen Mindestlohns auf die von den Arbeitnehmenden geforderten umgerechnet 195 Euro monatlich zu unterstützen. Der „undemokratische Lohnprüfungsprozess führte zu einem neuen Mindestlohn von 12.500 Taka (107 Euro) – nur gut die Hälfte dessen, was die Gewerkschaften aufgrund von Berechnungen der Lebenshaltungskosten gefordert hatten und ein noch kleinerer Bruchteil eines existenzsichernden Lohns“, moniert die NGO.

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Am 24. April 2024 wird das Europäische Parlament über die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) abstimmen. Die Richtlinie verpflichtet Konzerne ab 2027, präventiv tätig zu werden und ihre Lieferkette unter anderem auf menschenrechtliche Risiken zu überprüfen und Risiken entgegenzuwirken. Im Falle von künftigen Verletzungen ihrer Sorgfaltspflichten sieht das Gesetz auch eine zivilrechtliche Haftung vor. Damit geht das CSDDD auch über das seit 2023 geltende deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinaus. Dies sei nötig, sagt Ljarja: „Die jüngsten Ereignisse in Bangladesch zeigen, wie viel Arbeit die globalen Modemarken noch vor sich haben, um diesen neuen gesetzlichen Sorgfaltspflichten im Bereich Menschenrechte nachzukommen.“