Abgeschwächt
Das Europäische Parlament hat in Straßburg das EU-Lieferkettengesetz durchgewunken. Um das Gesetz, unter anderem gegen das Nein von Deutschlands FDP, durchzubringen, wurde dieses abgeschwächt. Es gilt nun nicht mehr für Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz im Jahr, sondern für Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz. In den ersten Geltungsjahren sind die Grenzen, ab wann ein Unternehmen unter die Regeln fällt, sogar höher.
Die EU-Staaten sollen auch eine Aufsichtsbehörde benennen, die die Unternehmen kontrollieren Strafen verhängen kann. Die neuen Regelungen gehen teilweise über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus. Während aus der der Industrie kritische Stimmen kommen, die zusätzliche Belastungen und nicht handelbare Haftungsrisiken befürchten, begrüßen NGO das Regelwerk. Die Clean Clothes Campaign etwa erkennt die Verabschiedung der EU-Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht als einen ersten Schritt zur Beseitigung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in globalen Lieferketten an, weist jedoch darauf hin, dass das Gesetz viele Unternehmen nicht erfassen wird und wesentliche Schutzmaßnahmen für Arbeiter fehlen.