Zweibrücken
Das Oberlandesgericht Zweibrücken fordert ein weiteres Gutachten in einem Rechtsstreit über Sonntagsöffnungen im Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO). Hintergrund ist eine Klage von Ex-BTE-Präsident Steffen Jost, Eigentümer mehrerer Modehäuser, unterstützt durch den Bundesverband Textil, Schuh und Lederwaren (BTE). Jost hatte gegen die Sonntagsöffnung geklagt, da die Läden im Outlet aufgrund einer rheinland-pfälzischen Sonderregelung, die eine Nähe zum Flugplatz vorsieht, an 16 Sonntagen öffnen dürfen. Diese Regelung steht jedoch in der Kritik, weil der Flugplatz Zweibrücken seit 2014 keinen kommerziellen Linienflugverkehr mehr bietet.
Der Bundesgerichtshof hatte bereits ein Urteil des OLG Zweibrücken aufgehoben und zur Überprüfung zurückverwiesen, da sich die Umstände geändert haben. Trotz zweier vorhandener Gutachten zur Wettbewerbssituation verlangt das OLG nun ein weiteres, wodurch zusätzliche Kosten entstehen, die Jost zu tragen hat. Der BTE ruft daher zur finanziellen Unterstützung auf, um die Kosten für Gutachten und mögliche weitere Verfahren abzudecken. Die Kontroverse könnte grundlegende Bedeutung für die Bewertung von Wettbewerbsverzerrungen durch erweiterte Ladenöffnungszeiten haben.