Corona-Hilfen
Am 31. März 2024 endet die Abgabefrist für die Schlussabrechnung der Überbrückungshilfe (ÜBH). Doch seien viele rechtliche Fragen ungeklärt beziehungsweise strittig, teilt der Handels Verband BTE unter Hinweis auf sein Webinar zu diesem Thema mit. Speziell im Mode- und Schuhhandel bestehe zudem die Problematik der Warenwertabschreibung. Zur Unterstützung aller Unternehmen aus der Textil-, Schuh- und Lederwarenbranche veranstaltet der BTE zusammen mit der Unternehmensberatung fashionconsult am 15. Februar 2024, von 16 bis 17 Uhr, ein Web-Meeting mit dem Titel „ÜBH-Schlussabrechnung – Was bei der Warenwertabschreibung unbedingt zu beachten ist!“.
Leo Faltmann und Alexander Kipp von der Unternehmensberatung fashionconsult sowie Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Frank Güntgen (DHPG Köln) werden dabei über besondere Problemstellungen und Risiken informieren und konkrete Handlungsoptionen aufzeigen. Die Teilnahme liegt bei 149 Euro, EHV Mitglieder 99 Euro.
Anmeldungen: fashionconsult, Sönke Padberg, E-Mail: padberg@fashionconsult.de.