Nachhaltigkeitspflichten
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet ab dem Berichtsjahr 2025 auch große mittelständische Unternehmen. Sie ist Teil des EU Green Deals und zielt darauf ab, die Berichterstattung über Nachhaltigkeit in den Unternehmen zu regeln. Sie gilt ab 2025 für alle Kapitalgesellschaften, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen: Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro, Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro, mehr als 250 Beschäftigte. Die Überwachung der Einhaltung der CSRD-Richtlinie erfolgt durch einen Wirtschaftsprüfer.
Der BTE-KompetenzPartner hachmeister + partner empfiehlt betroffenen Unternehmen, sich bereits jetzt mit dem Thema auseinanderzusetzen und die Voraussetzung für die Berichtsinhalte im Jahr 2024 zu erarbeiten. Zur Vorbereitung auf die CSRD veranstalten BTE und hachmeister + partner am 15. November, von 10 bis 11 Uhr, das Webinar „Herausforderung CSRD“. Referenten sind Franziska von Becker, Principal Consultant bei h+p und Stefan Lenz von der RLT Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die Teilnahme am Webinar ist kostenfrei.