LkSG
Die nächste Stufe des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Seit Anfang 2023 stehen Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden in der Pflicht, ab 2024 gilt es auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Auch auf europäischer Ebene gibt es Verhandlungen zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht, die bereits ab 250 Mitarbeitenden greifen soll. Die Textil-, Schuh- und Modebranche stehe dabei besonders unter Beobachtung, betont der Kölner Handelsverband BTE.
Um Unternehmen Hilfestellung beim Bewältigen der anstehenden Aufgaben zu geben, veranstaltet der BTE am 25. Oktober 2023, von 10 bis 12 Uhr, ein kostenfreies Webinar zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Malte Drewes, Berater vom Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte, informiert dabei über die regulatorischen Anforderungen der unternehmerischen Sorgfalt und über Strategien zur Umsetzung in der Praxis. Er erläutert, welche Instrumente und Tools helfen, um Sorgfaltsprozesse im Kerngeschäft zu verankern. Der Vortrag wird ergänzt durch Praxis-Insights aus dem Unternehmen Deichmann.