E-Commerce
Die neue EU-Verbraucherkreditrichtline schafft strenge Regeln für Zahlungsmethoden im Fernabsatz, die Verbraucher vor den Risiken neuer Payment-Methoden schützen sollen. Auch der Kauf auf Rechnung ist davon betroffen. Dabei sei dieser besonders sicher, moniert der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh). „Für die Kundinnen und Kunden im Onlinehandel ist das bedauerlich. Wollen sie nicht bei jedem Kauf auf Rechnung ihren finanziellen Hintergrund und persönliche Daten offenlegen, müssen sie in den meisten Fällen ihre Einkäufe noch vor Erhalt der Ware bezahlen. Viele Händler werden die Bezahlmöglichkeit daher nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr anbieten“, sagt Alien Mulyk, Leiterin Public Affairs Europa und International beim bevh.
„Der Kauf auf Rechnung ist in Deutschland sehr beliebt, denn er ist für Verbraucher einfach, sicher und kostengünstig“, ergänzt Birgit Janik, Payment-Expertin und Leiterin Steuern, Finanzen & Controlling des bevh. Dass er mit Kreditangeboten gleichgesetzt werde, sei ein handwerklicher Fehler des Gesetzgebers: „Aufgrund seiner Zinsfreiheit und der Vereinbarung kurzer Zahlungsziele ist der Kauf auf Rechnung wirtschaftlich gesehen etwas völlig anderes als ein Verbraucherkredit. Das Risiko einer Überschuldung durch Aufbau einer Vielzahl parallel und lang laufender Zinsverpflichtungen besteht nicht.“
Die Richtlinie beinhaltet auch Ausnahmen, sogenannte „Out of scope“-Regeln, die festlegen, wann Rechnungskäufe weiterhin ohne Bonitätsprüfung angeboten werden dürfen. Hiernach sind kleine und mittelgroße Unternehmen dann „out of scope“, wenn sie den Kauf auf Rechnung ausschließlich unter drei Bedingungen anbieten: Er muss gebührenfrei erfolgen, binnen 50 Tage beglichen sein und ohne Einbindung von dritten Dienstleistern erfolgen. Bringen werde das nichts: „Kleine Händler werden es sehr schwer haben, Zahlungsziele von bis zu 50 Tagen anzubieten und die nötige Liquidität vorzuhalten, ohne Dritte einzubinden“, sagt Janik. Für größere Händler gelten verschärfte „Out of scope“-Regeln: Abweichend von den Regeln für kleinere Händler muss die Begleichung der Rechnung innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Eine Einbindung Dritter darf ebenfalls nicht erfolgen. Offen bleibe die Frage, ob als „Dritte“ auch konzerneigene Tochterunternehmen gelten. Laut Zahlen des bevh war der Kauf auf Rechnung einer der beliebtesten Bezahlmethoden in den ersten sechs Monaten dieses Jahres. 16,9 Prozent aller Verbraucher haben ihn genutzt. Ratenkäufe entweder direkt beim Händler oder über Paypal beziehungsweise Klarna nutzten 2 Prozent der Kunden.