Mädchenflohmarkt: Investor gesucht

©Screenshot www. maedchenflohmarkt.de

Insolvenz

Der Secondhand-Onlineshop Mädchenflohmarkt hat Insolvenz angemeldet und das Amtsgericht Stuttgart hat am 7. Juni 2023 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet. Der Sanierungsexperte Ilkin Bananyarli von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mädchenflohmarkt ist ein Marktplatz für Secondhand Mode. Zielgruppe sind Frauen, die Kleidung, Schuhe, Taschen und Accessoires auf der Plattform kaufen und verkaufen.

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Bananyarli hat sich in den vergangenen Tagen einen Überblick über die Lage des Unternehmens verschafft. Der Geschäftsbetrieb des Marktplatzes wird vollumfänglich fortgeführt, teilt die Kanzlei PLUTA mit. Zugleich wird der Rechtsanwalt mit der Investorensuche beginnen. „Das Unternehmen hat einen eigenen Marktplatz und ist nicht von fremden Anbietern abhängig. Wir suchen einen geeigneten Investor, der das Geschäftsmodell fortführen und weiterentwickeln will“, sagt Bananyarli. Er wird im Verfahren unterstützt von Rechtsanwalt Niko Maier.

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Die Mädchenflohmarkt GmbH mit Sitz in Stuttgart beschäftigt zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das 2012 gegründete Unternehmen finanziert sich über Provisionen und Dienstleistungen. Das Unternehmen bietet neben der klassischen Plattformnutzung auch einen sogenannten Concierge-Service. Dabei übernimmt das Unternehmen das Fotografieren und Einstellen der Ware auf der Plattform sowie den Versand. Die Löhne und Gehälter sind für drei Monate über das Insolvenzgeld gesichert. Das Unternehmen hat zudem eine Tochtergesellschaft in Polen, die nicht von dem Insolvenzverfahren betroffen ist. Dort sind rund 30 Beschäftigte in der Logistik und im Warenlager tätig.

Die Webseite ist weiter verfügbar und sämtliche Käufe beziehungsweise Verkäufe sind über die Plattform möglich. Die zur Kommission überlassenen Waren bleiben im Eigentum der Nutzer und sind nicht vom Insolvenzverfahren erfasst. Die Bezahlung der Nutzer, die die Waren seit Anordnung der Insolvenz am 7. Juni über die Website verkaufen, ist sichergestellt. Und die Käufer erhalten ihre Waren. Aus rechtlichen Gründen ist indes eine Auszahlung von alten Forderungen nicht möglich; sämtliche Verkäufer, die noch auf ihre Zahlungen aus der Zeit vor der Insolvenzanmeldung warten, werden ihre Forderungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens in etwa drei Monaten zur Tabelle anmelden können. Alle Gläubiger werden nach Eröffnung des Verfahrens vom Insolvenzverwalter angeschrieben. Weitere Informationen werden auf der Website von PLUTA zur Verfügung gestellt.