Onine-Shoping
Der Rat der Europäischen Union hat seine Verhandlungsposition zur Änderung der Richtlinie zum Fernabsatz von Finanzdienstleistungen verabschiedet, mit der die EU die Regeln für alle Fernabsatzverträge ändern will. Demnach sollen Onlinehändler unter anderem verpflichtet werden, für jede Bestellung einen einfachen Widerrufsbutton anzubieten. Außerdem sollen Verbrauche*innen Warenbestellungen nur mit ihrem Namen und der Vertragsnummer widerrufen können. Alien Mulyk, Leiterin Public Affairs Europa beim Branchenverband bevh, wittert Regulierungswut: „Hier soll reguliert werden, was bislang kein Problem war. Nirgendwo ist die Rückgabe von Waren so einfach wie im E-Commerce. Die zusätzlichen Regeln verschaffen den Kund*innen also keinerlei Verbesserungen – im Gegenteil. Bestellungen zu widerrufen, wird sogar komplizierter als bereits bestehende Möglichkeiten zu nutzen, beispielsweise über das Kundenkonto oder den Retourenschein. Schon allein aus Gründen der Kundenbindung achtet der Onlinehandel bereits darauf, dass Verbraucher*innen das Widerrufsrecht unkompliziert und nutzerfreundlich ausüben können.“
Eine Gesetzesänderung würde die Angelegenheit nur komplizierter machen, wettert der Verband. „Die Vorgaben der EU sind zu pauschal und mit heißer Nadel gestrickt. Ein Beispiel ist, dass die Möglichkeit von Teilwiderrufen nicht berücksichtig wurde: Bisher waren die Händler frei darin zu bestimmen, wie der Widerruf erfolgen soll und konnten Teilwiderrufe praxisnah berücksichtigen. Die starre Vorgabe des Gesetzesvorschlags sieht aber nur den Widerruf des gesamten Kaufvertrages vor. Beinhaltet eine Bestellung mehrere Artikel, können Verbraucher zukünftig nur alle Artikel widerrufen oder keinen“, so Mulyk.