Drohende Bußgelder
Laut BTE kam es zuletzt im Mode- und Textileinzelhandel verstärkt zu Kontrollen der Aufsichtsbehörden und zu Beanstandungen sowie Bußgeldandrohungen, weil die Ware nicht korrekt gemäß EU-Textilkennzeichnungsverordnung ausgezeichnet war. Zwar seien dafür die Hersteller verantwortlich, bei Eigenmarken und Einkäufen/Importen in/aus ausländischen Modezentren seien dies aber die Händler, so der Handelsverband. Außerdem sei der Händler Ansprechpartner und Adressat von Abmahnungen und möglichen Bußgeldern. Und auch wenn dieser Ansprüche an den Lieferanten überleiten könne, sei dies nicht nur lästig, sondern womöglich auch nicht leicht durchzusetzen.
Zu dem Thema veranstaltet der BTE am 8. Dezember 2022 von 10 bis 14 Uhr das Webinar „Textilkennzeichnung von A bis Z“. Referent ist Rechtsanwalt Thomas Lange, Hauptgeschäftsführer von GermanFashion, Köln. Die Teilnehmergebühr beträgt für Mitglieder im Einzelhandelsverband 99 Euro, sonst 149 Euro, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.bte.de (Rubrik: Veranstaltungen).