Maskenpflicht ab 16 Jahren
„Wir sorgen für Entlastung im Handel und bei Veranstaltungen“, sagt der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) zu den Änderungen an der Coronavirus-Schutzverordnung beschlossen. Diese betreffen insbesondere die Abschaffung der 2G-Regelung im gesamten Einzelhandel sowie neue Vorgaben für Großveranstaltungen, zu denen wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen werden können. Man unterscheide jetzt nicht mehr zwischen Grundbedarf und dem übrigen Einzelhandel, sondern behandele diese Bereiche gleich, heißt es dazu aus Wiesbaden. Damit entfallen die Zugangskontrollen und das Tragen einer FFP2-Maske ab 16 Jahren in allen Geschäften, also auch in Supermärkten, wird verbindlich vorgeschrieben.
„Wir ermöglichen damit mehr Freiheiten, gleichzeitig schützen wir die Menschen durch klare Vorgaben: Beim Einkaufen muss zukünftig eine FFP2-Maske getragen werden. Und bei Großveranstaltungen gilt auch weiterhin die 2G-Plus-Regel“, sagt Bouffier. Die Verordnung tritt am 7. Februar in Kraft. Bei Großveranstaltungen im Freien dürfen dann wieder bis zu 50 Prozent der Plätze besetzt werden – höchstens aber 10.000 Zuschauerinnen und Zuschauer beziehungsweise Teilnehmende. Im Innenbereich wird die Auslastung auf maximal 30 Prozent und bis zu 4.000 Besucherinnen und Besucher begrenzt. Die prozentualen Begrenzungen greifen drinnen und draußen ab dem 250. Platz.