Pierre Cardin
Die europäischen Wettbewerbshüter haben Ermittlungen zu Lizenzierungs- und Vertriebspraktiken des Modehauses Pierre Cardin und seines Lizenznehmers Ahlers AG eingeleitet, teilt die Brüsseler Behörde mit. Die Europäische Kommission prüfe, ob Pierre Cardin und sein Lizenznehmer, die Ahlers-Gruppe, möglicherweise gegen die EU-Wettbewerbsregeln verstoßen haben, indem sie den grenzüberschreitenden und Online-Verkauf von lizenzierten Produkten von Pierre Cardin sowie den Verkauf solcher Produkte auf bestimmte Kundengruppen beschränkt haben, heißt es weiter.
„Einer der Hauptvorteile des EU-Binnenmarkts besteht darin, dass die Verbraucher günstiger einkaufen können. Barrieren, die errichtet wurden, um Parallelimporte zu verhindern, führen zu einer übermäßigen Fragmentierung des Binnenmarkts. Aus diesem Grund werden wir untersuchen, ob die Lizenzierungs- und Vertriebspraktiken von Pierre Cardin und seinem größten Lizenznehmer Ahlers den Offline- und Online-Verkauf von Konsumgütern wie Kleidungsstücken, Schuhen und Accessoires in der EU einschränken könnten“, sagt die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager in der Mitteilung. „Die Europäische Kommission hat der Ahlers-Gruppe heute die Eröffnung eines kartellrechtlichen Ermittlungsverfahrens mitgeteilt. Die Kommission untersucht, ob es in Zusammenhang mit Markenlizenzvereinbarungen, die das französische Modehaus Pierre Cardin mit der Ahlers-Gruppe geschlossen hat, zu wettbewerblichen Verstößen gekommen ist“, heißt es dazu aus Herford. Die Ahlers-Gruppe arbeite mit der Kommission zusammen, um eine zügige Aufklärung des Sachverhalts zu ermöglichen. Die Einleitung eines förmlichen Verfahrens sage aber nichts über dessen Ergebnis aus.
Die Herforder sind der größte Lizenznehmer von Pierre Cardin-Produkten im Europäischen Wirtschaftsraum. Die Kommission befürchtet, dass Pierre Cardin und Ahlers möglicherweise gegen die EU-Wettbewerbsregeln verstoßen, indem sie die Möglichkeit der Lizenznehmer von Pierre Cardin lizenzierte Produkte grenzüberschreitend zu verkaufen, eingeschränkt haben. Insbesondere will die Kommission untersuchen, ob Pierre Cardin und Ahlers eine Strategie gegen Parallelimporte und Verkäufe von Produkten der Marke Pierre Cardin an bestimmte Kundengruppen entwickelt haben, indem sie bestimmte Beschränkungen in den Lizenzvereinbarungen durchsetzen. Die Eröffnung des förmlichen Verfahrens greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor. Sie entbindet die Wettbewerbsbehörden der EU-Mitgliedstaaten von ihrer Zuständigkeit, die EU-Wettbewerbsregeln auf die betreffenden Praktiken anzuwenden. Weitere Informationen zu den Ermittlungen werden auf der Wettbewerbs-Website der Kommission im öffentlichen Fallregister unter der Fallnummer 40642 veröffentlicht.