G2 im Handel beschlossen

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BTE-Kritik

Auf der heutigen vorgezogenen Ministerpräsidentenkonferenz MPK haben sich Bund und Länder auf eine Verschärfung der Kontaktbeschränkungen und Maßnahmen gegen die CIVD-19-Pandemie verständigt. Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihr designierter Nachfolger, Olaf Scholz, sowie die Ministerpräsidenten und -präsidentinnen der Länder wollen Beschlüsse auf den Weg bringen, die in erster Linie spürbare Einschränkungen für Ungeimpfte bedeuten. Die wichtigsten Maßnahmen in der Zusammenfassung:

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Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten und so weiter) inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). Die 2G-Regeln werden überdies bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Super- oder Drogeriemärkte. Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden. Es werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu beschränken. Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden deutlich eingeschränkt. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden und dies nur bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei Veranstaltungen im Freien dürfen nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden und es sind medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst 2G. Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen möglichst abgesagt und Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden. Spätestens ab einer Siebentage-Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. In den Schulen gilt wieder eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.

Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen. Außerdem wird ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab im Bundeskanzleramt eingerichtet, der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und  -verteilung erkennen und beheben soll. Bund und Länder wollen bis Weihnachten allen, die sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder Auffrischimpfung benötigen, die Impfung ermöglichen. Aus diesem Grund wird der Kreis der Personen deutlich ausgeweitet, die Impfungen durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche Änderung für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und Zahnärzte und weitere erfolgen, um den Kreis der Berechtigten, die in der Corona-Pandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert, ob der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate behalten soll. Bund und Länder wollen sich unter Berücksichtigung der Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll. Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (zum Beispiel zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei Hotelübernachtungen) beschließen können. Darüber hinaus wird er gebeten, die Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz über den 15. Dezember 2021 hinaus zu verlängern. Die Länder müssen die Beschlüsse aus der MPK in Landesverordnungen übertragen und dann verkünden. Danach gelten sie.

Laut Term-Sheet der Bundesregierung zur Überbrückungshilfe IV wird ein Hilfsinstrument für die von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso werden die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022 verlängert.

Der BTE kritisiert 2G-Regelung für den Nonfoodhandel scharf und fordert Schadenersatz. Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler müssten nun grundlos dafür büßen, dass die Politik es nicht geschafft hat, die Kapazitäten in den Krankenhäusern auszubauen oder zumindest stabil zu halten und ausreichende Teile der Bevölkerung von der Impfung zu überzeugen. „Stattdessen müssen wir im wichtigen Weihnachtsgeschäft als Hilfs-Sheriffs die Ungeimpften an unseren Türen stoppen und unangenehme Diskussionen mit Impfgegnern führen“, wettert BTE-Präsident Steffen Jost. Zur Eindämmung der Pandemie sei die Zugangsbeschränkung im Handel für Ungeimpfte ohnehin untauglich. Diverse wissenschaftliche Untersuchungen hätten mehrfach belegt, dass der Handel kein Infektionstreiber sei. Für den Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel sei der nun zu erwartende Kundenschwund um weitere 30 Prozent als Folge der 2G-Einschränkung dramatisch und existenzbedrohend. Textil- und Schuhhäuser aus 2G-Gebieten meldeten Umsatzeinbußen von 30 bis 50 Prozent. „Ein vollumfänglicher Ersatz des entstandenen Schadens ist vor diesem Hintergrund das Mindeste, was wir von der Politik verlangen!“, so Jost.