bevh : Vertikal-GVO der EU diskriminiert Onlinehändler

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Wettbewerbsrechtliche Fragen

„Plänen der EU zufolge soll es Herstellern möglich sein, Händlern unterschiedliche Kriterien für den Onlinevertrieb einerseits und den stationären Vertrieb andererseits aufzuerlegen. Das gibt Herstellern ein mächtiges Werkzeug in die Hand, den Online-Vertrieb ihrer Produkte durch Händler deutlich zu erschweren und beispielsweise den Verkauf auf Plattformen zu verbieten“, wettert der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh). „Neben der offensichtlichen Diskriminierung ist das deshalb brisant, weil große Hersteller mittlerweile immer mehr selbst zu Händlern werden und ein Interesse daran haben, ihre Produkte direkt online an die Endkunden zu vertreiben. In der Konsequenz kann das zu neuen wettbewerbsrechtlichen Konflikten führen. Die EU scheint diesen Trend bisher zu ignorieren“, heißt es weiter.

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Hintergrund ist die turnusgemäße Anpassung der sogenannten Vertikalen Gruppenfreistellungsverordnung, die unter anderem die Beziehungen zwischen Herstellern und Händlern regelt. Mit ihr will die EU auf Marktveränderungen reagieren. Nach Auffassung des Verbandes führte die Anpassung allerdings dazu, dass Hersteller den Händlern künftig engere Regeln für den Vertrieb ihrer Waren setzen und den stationären Vertrieb bevorzugen dürften.