eterna-Holding: Sanierung im StaRUG-Verfahren

Henning Gerbaulet ©ETERNA

Befreiungsschlag

Die eterna Mode Holding GmbH will einen Antrag auf Einleitung eines Sanierungsverfahrens nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) stellen. Geplant sind unter anderem ein Schuldenschnitt und der Verzicht auf Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehen. Das teilt das Unternehmen mit. Dazu werde kurzfristig ein Restrukturierungsplan bei Gericht eingereicht mit dem Ziel, diesen Plan bis Mitte September 2021 rechtskräftig auf den Weg zu bringen. Die bisherigen Verhandlungen in der gegebenen Finanzierungssituation über alternative Lösungen hätten zuvor zu keinem Ergebnis geführt. Operativ sei das Unternehmen nicht betroffen, betont ETRENA-Chef Henning Gerbaulet gegenüber FT.

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Das Sanierungskonzept sieht einen Schuldenschnitt bei der unbesicherten Anleihe 2017/2024 vor, im Rahmen dessen die Forderungen der Anleihegläubiger sowie die noch ausstehenden Zinsen mit einer Abfindungsquote von 10 Prozent bedient werden sollen. Das Geld soll komplett aus Gesellschaftermitteln gezahlt werde. Zudem verzichten die Gesellschafter vollständig auf ihre Forderungen aus Gesellschafterdarlehen in Höhe von insgesamt 32,3 Millionen Euro. An ETERNA halten Quadriga Capital etwas mehr als 86 Prozent, Gerbaulet 10 Prozent und Helmut Kandlbinder 2 Prozent. Außerdem werden die Gesellschafter zusätzliches Eigenkapital zur Verfügung zu stellen, das neben der Zahlung der Quote auch einen mittleren siebenstelligen Millionenbetrag zur Finanzierung des operativen Geschäfts abdecken soll.

Gerbaulet betont, das Unternehmen befinde sich in engem und konstruktivem Austausch mit den Gläubigern des Schuldscheindarlehens der ETERNA Mode GmbH. So habe es keine Kündigungsgründe unter dem Schuldscheindarlehen gegeben. Die Schuldscheingläubiger hätten auch signalisiert, dass sie grundsätzlich bereit seien, die operativ tätige ETERNA Mode GmbH als Finanzierungspartner zu begleiten. „COVID-19 hat uns im vergangenen Jahr aus einer gesunden und vielversprechenden Unternehmenssituation mit profitablem Wachstum in diese schwierige Phase versetzt. Trotz erfolgreichem operativem Krisenmanagement, was auch das nun im Entwurf vorliegende IDW-S6-Gutachten nochmals bestätigt, wurde in diesem zugleich die dringende Notwendigkeit einer Sanierung der Passivseite der Bilanz der eterna Mode Holding GmbH nahegelegt“, sagt Gerbaulet. Vor Corona habe der Verschuldungsgrad noch bei knapp unter 3 gelegen. Doch habe die Corona-Krise und das daraus resultierende negative EBITDA diese Situation auf den Kopf gestellt. Die Finanzierung müsse neu aufgestellt werden, schlussfolgert das angesprochene Gutachten von Ebner Stolz. „Wir bedauern sehr, dass infolgedessen für alle Beteiligten nun Einschnitte unvermeidbar geworden sind, um für das Unternehmen wieder eine stabile Finanzierung der Holding herbeizuführen. Mit der Einleitung des gerichtlichen Sanierungsverfahrens wollen wir nun einen wesentlichen Schritt machen, um dies unter Einbeziehung der Gläubiger zu erreichen. Dabei erfahren wir eine große Unterstützung des Hauptgesellschafters, der ETERNA bereits seit 15 Jahren als vertrauensvoller Partner begleitet. Das operative Geschäft der ETERNA Mode GmbH wird von der Sanierung der Holding nicht beeinträchtigt sein. Somit können wir gleichzeitig unsere operativen Aktivitäten unverändert fortführen und an unseren strategischen Initiativen wie der Digitalisierung unseres Geschäfts arbeiten”, sagt Gerbaulet.

Im Geschäftsjahr 2019 erzielte das Unternehmen einen Umsatz von über 100 Millionen Euro bei einer zweistelligen EBITDA-Marge von mehr als 12 Prozent. Im Geschäftsjahr 2020 dann verzeichnete ETERNA infolge des Lockdowns trotz einer „insgesamt weiterhin operativ profitablen Geschäftsentwicklung“ deutliche Ergebnisrückgänge gegenüber der Zeit vor der Pandemie. Das setzte sich auch 2021 fort, so dass die Lockdown-Verordnungen und Einschränkungen im Handel ETERNA weiterhin vor große Herausforderungen stellten. Im ersten Halbjahr 2021 verlor der Umsatz der Gruppe 30,3 Prozent auf 28,5 Millionen Euro. Im zweiten Quartal 2021 lag der Umsatz 17,2 Prozent unterhalb des zweiten Quartals 2020. Insgesamt führte der Umsatzrückgang im ersten Halbjahr 2021 zu einem Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) von -2 Millionen Euro gegenüber 4 Millionen Euro im Vergleichszeitraum und zu einer EBITDA-Marge von -7,3 Prozent. „Im ersten Halbjahr 2021 hat die Pandemie unser Geschäft noch immer erheblich belastet. Unser Fokus ist zum einen weiterhin auf die Bewältigung der aktuellen Situation gerichtet. Zum anderen werden wir die auch vom aktuellen Gutachten bekräftigte und durch das StaRUG-Verfahren ermöglichte Transformation unseres Unternehmens konsequent fortführen und dieses auf die veränderten Marktbedingungen ausrichten können“, sagt Gerbaulet. „Im operativen Geschäft, das durch die Sanierung der Holding nicht beeinflusst wird, schafft die stabile Liquiditätslage ein gutes Fundament zur weiteren Umsetzung der Aktivitäten mit unseren Partnern. Auf Jahressicht rechnen wir mit einer langsamen Erholung im stationären Handel.”

Das StaRUG-Verfahren wurde am 1. Januar 2021 in Deutschland eingeführt und ermöglicht Unternehmen einen sogenannten Restrukturierungsplan zur Sanierung mit einem eingeschränkten Gläubigerkreis unter der Aufsicht eines Gerichts umzusetzen. Für die Annahme eines solchen Sanierungsplans ist eine Zustimmung von 75 Prozent der Gläubiger notwendig.