Bangladesh Accord läuft aus
Eine Analyse der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit dem Accord on Fire and Building Safety in Bangladesch zeige, dass Bekleidungsmarken erheblichen Haftungsrisiken ausgesetzt seien, wenn sie keine Verhandlungen und keine Folgevereinbarungen zu diesem Sicherheitsprogramm, das in zwei Wochen ausläuft, finden könnten, warnt die Clean Cloth Campaign. Ohne eine neue Vereinbarung von Bekleidungsmarken und Einzelhändlern werde das Bangladesh Accord aufhören zu existieren. Dabei könne die bahnbrechende Vereinbarung, die ursprünglich 2013 nach dem Einsturz des Rana Plaza-Gebäudes unterzeichnet wurde, eine großartige Erfolgsbilanz aufweisen. Schon im Januar 2020 hätten die den Accord beigetretenen Marken und Gewerkschaften vereinbart, eine verbindliche Nachfolgevereinbarung mit der Option zur Ausweitung des Programms auf weitere Länder auszuhandeln. Aufgrund der COVID-19-Pandemie begannen die Verhandlungen allerdings mit Verspätung und haben sich über die ursprüngliche Frist vom 31. Mai 2021 hinaus hingezogen.
Noch hätten es Marken wie H&M, Aldi Nord, Otto, Auchan und Carrefour versäumt, eine Vereinbarung zu unterzeichnen. Dieses Versäumnis verstoße indes gegen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten, sowohl nach dem französischen Corporate-Vigilance-Gesetz beziehungsweise Loi de Vigilance als auch nach dem deutschen Gesetz über die Corporate-Sorgfaltspflichten in Lieferketten oder dem Lieferkettengesetz. Dies erkläre, warum die Billigkette KiK, die in der Vergangenheit wegen des Fabrikbrands bei Ali Enterprises in Pakistan 2012 mit einer zivilrechtlichen Schadensersatzklage konfrontiert war, einer der lautstärksten Befürworter der Fortführung des Abkommens in Bangladesch sowie der Ausdehnung auf andere Länder sei. Miriam Saage-Maaß vom Europäischen Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte sagt, Unternehmen, die das Abkommen verlassen, riskierten Verfahren sowohl nach französischem als auch nach deutschem Recht.