bevh fordert Steuerbefreiung von Sachspenden an Flutopfer

Martin Groß-Albenhausen ©bevh

Anreiz für Unternehmen

Angesichts der aktuellen Flutkatastrophe hat der der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) seine Forderung erneuert, Sachspenden an gemeinnützige Institutionen vollständig von der Umsatzsteuer zu befreien. Als Folge der Überflutungen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hätten viele Menschen nicht nur ihre Liebsten, sondern auch ihr Hab und Gut verloren. In der akuten Notlage seien sie auf Zuwendungen jeglicher Art angewiesen. Benötigt würden sämtliche Bedarfsgüter wie Kleidung, Hygieneartikeln oder Kinderspielzeug.

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„Immer noch ist das Spenden für Unternehmen steuerlich unattraktiv. Eine Umsatzsteuerbefreiung würde sie anreizen, auch reguläre, verkaufsfähige und marktgängige Waren zu spenden. Gerade in Notlagen wäre dies eine wichtige Unterstützung“, sagt Martin Groß-Albenhausen, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des bevh.