Einige Problempunkte abgemildert
Nachdem sich der Bundestag auf das neue Lieferkettengesetz geeinigt hat, sei es gelungen, über den HDE Handelsverband Deutschland einige Problempunkte wie die Einbeziehung ausländischer Tochtergesellschaften oder die Mindestzahl derer Beschäftgten im Vergleich zu heimischen Firmen abzumildern, teilt der BTE, Köln mit. „Damit dürfte der Wettbewerbsnachteil deutscher gegenüber ausländischen stationären Unternehmen zumindest ein Stück weit ausgeglichen werden. Bezüglich ausländischer Versender sowie Plattformen sind aber weiterhin Wettbewerbsnachteile zu erwarten“, moniert der Verband. Auch bei der Rechtsposition und der Definition des Begriffes der „substantiierten Kenntnis“ von Verstößen durch die Partnerbetriebe habe es Nachbesserungen gegeben.
Dennoch sehen die Verbände unverändert Handlungsbedarf, um gegenüber der ausländischen Konkurrenz nicht ins Hintertreffen zu geraten: „Um die nach wie vor bestehenden Wettbewerbsnachteile deutscher Unternehmen gegenüber ausländischen Marktteilnehmern zumindest innerhalb der EU zu beseitigen, fordern BTE und HDE daher unverändert eine einheitliche europäische Regelung. In einem gemeinsamen europäischen Markt darf es keine unterschiedlichen Regelungen geben, die deutsche Unternehmen benachteiligen“, mahnt der Verband.