Warenwertabschreibung und den Korrekturantrag
Die Überbrückungshilfe III (ÜBH III) soll die wirtschaftlichen Folgen der Geschäftsschließungen zu lindern. Allerdings gebe es in den Förderbestimmungen speziell im Bereich der Warenabschreibung nach wie vor unklare Formulierungen und Interpretationsspielraum. Zudem würden die Regelungen immer wieder geändert und erweitert – zuletzt am 28. Mai mit einem neuen Anhang 4 in Form einer Beispielliste für geförderte Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen, teilt der Handelsverband BTE mit. Um dem Textil- und Schuhfachhandel über die neuesten Entwicklungen bei der ÜBH III zu informieren, veranstalten die Kölner am 15. Juni (15 bis 16.30 Uhr) mit der Unternehmensberatung fashionconsult ein kostenfreies Webinar. Schwerpunkt ist Steuerung der Warenwertabschreibung und den Korrekturantrag legen. Interessenten können sich bei fashionconsult melden: Antje Kaletta-Bahr, E-Mail: kaletta-bahr@fashionconsult.de.