BTE: Überbrückungshilfen für den Handel

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„Erfolgreiche Lobbyarbeit“

„Dank der intensiven Bemühungen des HDE Handelsverband Deutschland beschloss die Bundesregierung Ende November gleich zwei wichtige Hilfen, von denen insbesondere zahlreiche Modehändler profitieren werden“, teilt der Kölner Handelsverband mit. Durch die Erleichterung der Zugangsbedingungen erhalten auch Modehändler Überbrückungshilfen. Antragsberechtigt sind Unternehmen die gegenüber April bis Dezember 2019 einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten oder von mindestens 30 Prozent im Monatsdurchschnitt Durchschnitt erlitten haben. Außerdem können Unternehmen, die  entweder im November oder im Dezember 2020 oder in beiden Monaten einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent im Vergleich zu den Vorjahresmonaten verzeichnen und keine außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“ bzw. „Dezemberhilfe“) erhalten, eine Förderung im Rahmen der der Überbrückungshilfe III beantragen.

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Der Bundestag hat überdies in einem ersten Schritt 25 Millionen Euro für Konzepte zur Zukunft unserer Innenstädte bereitgestellt. Die Einzelhandelsorganisation fordert einen Innenstadtfonds mit einem Volumen von 500 Millionen Euro. Auch kommt das im November 2019 beschlossene Plastiktüten-Verbot später. Anstatt der ursprünglich geplanten „Aufbrauchfrist“ von sechs Monaten tritt das Verbot Ende 2021 in Kraft. Der Verband wertet die Maßnahmen als erfolgreiche Lobbyarbeit und hatte bereits in der vergangenen Woche Händler gewarnt, nicht durch Rabattaktionen, die Voraussetzungen für die Hilfen zu gefährden.