Alle Arbeitsplätze bleiben erhalten
Die Bielefelder EK/servicegroup ist wieder zur vollen Arbeitszeit zurückkehrt und beendet damit die zum 1. April 2020 angeordnete Kurzarbeit für die Bielefelder Zentrale und die deutschen Tochtergesellschaften. Wie die EK mitteilt, waren von der Kurzarbeiterregelung rund die Hälfte der fast 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Standort Bielefeld betroffen. Die staatlich angeordneten Schließungen der Einzelhandelsgeschäfte hatten auch die EK Kernfunktion als Handelsverbund massiv beeinträchtigt. Durch die Nutzung des arbeitsmarktpolitischen Instruments konnten die Ostwestfalen den Umsatzeinbruch zum Teil abfedern und damit den Erhalt der Arbeitsplätze auf dem bisherigen Höhepunkt der Corona-Krise sicherstellen.
Mit der Rückkehr zur Normalarbeitszeit trügen die EK-Verantwortlichen dem Ende des Lockdowns und der Wiederöffnung der angeschlossenen Fachgeschäfte Rechnung, heißt es weiter. Bei allen Belastungen für die Belegschaft der EK sieht Personalleiterin Claudia Rosenheinrich auch Positives: „Die Möglichkeit der Kurzarbeit hat uns wertvolle Flexibilität und Sicherheit verschafft. Auch die Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit hier in Bielefeld lief hervorragend. Dafür können wir uns nur sehr bedanken.“