„Spenden statt entsorgen!“
Das Bundesfinanzministerium hat Spenden von medizinischen Gütern an gemeinnützige Einrichtungen in Hinblick auf die Corona-Pandemie bis Ende des Jahres befristet von der Umsatzsteuer befreit. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel e.V. (bevh) begrüßt das, fordert das Bundesfinanzministerium aber auf, diese Befreiung umgehend auf alle Produktgruppen zu erweitern. Die Befreiung solle nicht nur befristet sein und nicht nur reduziert auf medizinische Güter Anwendung finden. „Die Corona- Krise führt auch dazu, dass erhebliche Mengen an bereits produzierter Ware – sei es aufgrund der angeordneten Geschäftsschließungen, wegen der Kaufzurückhaltung der Verbraucher oder weil es sich um Saisonware handelt – in der aktuellen Lage nicht verkäuflich sind. Es ist nicht vermittelbar, dass Händler, die diese Ware nun spenden wollen, dabei noch mit der Umsatzsteuer belastet werden”, sagt bevh-Hauptgeschäftsführer Christoph Wenk-Fischer.
Die Umsatzsteuerbelastung halte Unternehmen von einer Spende von Produkten ab, die durch den Shutdown nicht verkauft werden konnten, aber dringend im sozialen Sektor benötigt würden. „Bedenkt man, dass es für soziale Einrichtungen in der Krise erheblich schwerer geworden ist, überhaupt noch an Spenden zu kommen, ist die Änderung dringend geboten – auch vor dem Hintergrund, dass die staatlichen Soforthilfeprogramme gemeinnützige Einrichtungen von der Finanzhilfe für Wirtschaftsbetriebe weitestgehend ausschließen“, sagt Wenk-Fischer. Der bevh engagiert sich gemeinsam mit Ernst & Young Deutschland und der gemeinnützigen Spendenplattform innatura mit der Kampagne „Spenden statt entsorgen!“ für eine Umsatzsteuerbefreiung von Sachspenden aus noch gebrauchsfähiger Ware aus Überhängen, Fehlproduktionen und Rücksendungen.