OEKO-TEX® Neuregelungen 2019

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Dreimonatige Übergangsregelung

Anfang des Jahres wurden die bestehenden Richtlinien des OEKO-TEX® Produktportfolios angepasst. Die Neuregelungen treten nach einer dreimonatigen Übergangsfrist am 1. April 2019 endgültig in Kraft, teilt die Zertifizierungsgesellschaft mit. Unter anderem deckt OEKO-TEX® die neue „REACH Anhang XVII CMR Gesetzgebung“ bereits ab, die ab dem 1. November 2020 verpflichtend ist. Im STANDARD 100 by OEKO-TEX® und LEATHER STANDARD by OEKO-TEX® wurden unter anderem die Substanz Benzol sowie vier Amin-Salze neu aufgenommen und mit Grenzwerten belegt. Auch die Substanz Quinolin, die seit 2018 unter Beobachtung von OEKO-TEX® stand, ist nun mit einem Grenzwert reglementiert.

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Neu in die Grenzwertkataloge aufgenommen wurden auch diverse „Substances of Very High Concern“ wie die Siloxane D4, D5 und D6 sowie Azodicarboxamid (ADCA). Des Weiteren wird jetzt für die Metalle Barium und Selen eine Anforderung hinsichtlich des extrahierbaren Anteiles gestellt. Im Anhang 6 des STANDARD 100 by OEKO-TEX® wurden Grenzwerte bei verschiedenen Parametern verschärft. Dies betrifft die Parameter Phthalate (Weichmacher), Alkylphenole und Alkylphenolethoxylate sowie per- und polyfluorierte Verbindungen. Die strengeren Anforderungen für Rückstände in textilen Materialien führten insgesamt zu einer geringeren Belastung von Umwelt, Arbeitern und Verbrauchern, heißt es weiter. In diesem Jahr stehen auch zwei neue Produktgruppen unter Beobachtung: Glyphosat und seine Salze sowie die krebserregenden N-Nitrosamine und N-Nitrosierbare Substanzen.