DSGVO: BTE warnt weiter vor Abmahnungen

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Homepage, Newsletter und Kameraüberwachung im Fokus

Noch bevor am 25. Mai das neue Datenschutzrecht (DSGVO) in Kraft getreten war, kochten die Befürchtungen über, dass eine Abmahnwelle die Republik überrollt. Aber auch wenn die vorerst ausgeblieben ist und etliche Behördenvertreter bereits angekündigt haben, dass die Datenschutzbehörden in den ersten Monaten keine oder kaum Kontrollen von sich aus durchführen, sei das kein Freifahrschein für Untätigkeit, warnt der Handelsverband BTE: „Anzeigen und Abmahnungen können nämlich auch von Mitbewerbern oder Abmahnvereinen kommen. Das größte Risiko besteht dann bei Fehlern, die leicht von Außenstehenden zu erkennen sind. Besonders betroffen sind die Homepage, Newsletter und Kameraüberwachung.“

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Für die Datenschutzerklärung auf der Website, die auf der Startseite separat aufgeführt werden sollte, bieten die regionalen Verbände eine Muster-Datenschutzerklärung an. Auch für Verkäufe über Ebay und Amazon sind solche Muster-Datenschutzerklärungen verfügbar. Zum zweiten betont der Verband, dass die Einwilligungserklärung für den Versand von Newslettern „eindeutig bestätigende Handlung“ erfolgen muss (double-opt-in). Die Möglichkeit des Abbestellens (opt-out) allein reiche nicht. Für die Kameraüberwachung gelte überdies ein neues Formblatt für den vorgeschriebenen Aushang, das deutlich mehr Angaben als bisher erfordert und deutlich sichtbar anzubringen ist. Neben dem Hinweisschild forderten die Datenschutzbehörden die Auslage eines ausführlichen Informationsblattes an gut zugänglicher Stelle mit Informationen u.a. zu Auskunfts-, Löschungs- und Beschwerderechten. Entsprechende Vorlagen könnten von den Websites der Datenschutzbehörden heruntergeladen werden.