OEKO-TEX®: Neuregelungen 2018 in Kraft getreten

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Nach einer dreimonatigen Übergangsfrist gelten seit 1. April 2018 die neuen Richtlinien für alle Zertifizierungssysteme.

OEKO-TEX® hat die Anpassungen der bestehenden Richtlinien des OEKO-TEX® Produktportfolios nach einer dreimonatigen Übergangsfrist zum 1. April 2018 für alle Zertifizierungssysteme und anderen Dienstleistungen scharf geschaltet. Die Aktualisierungen der OEKO-TEX® Standards und Richtlinien basierten auf einem kontinuierlichen Erfahrungsaustausch mit Stakeholdern aus der Industrie, der Zusammenarbeit mit Initiativen und der Überwachung gesetzlicher Reglementierungen, betont OEKO-TEX®.

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So müssen unter anderem bei dem STANDARD 100 by OEKO-TEX® Textilien aus Bio-Baumwolle oder mit Bio-Baumwollanteilen eine zusätzliche Laborprüfung auf gentechnisch veränderte Organismen durchlaufen, sofern das antragstellende Unternehmen seine Artikel auf dem STANDARD 100 Zertifikat mit entsprechenden Qualitätsbezeichnungen wie „Bio“ oder „biologisch“ ausloben will. Der speziell auf Textilien ausgerichtete molekularbiologische Labortest im Rahmen der Produktzertifizierung nach STANDARD 100 by OEKO-TEX® schaffe Gewissheit für Produktanbieter und Konsumenten.

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Das bisher zweistufige Verfahren zur Vergabe eines ECO PASSPORT Zertifikats wurde um eine zusätzliche Stufe ergänzt. Ab dem 1. April 2018 müssen Chemikalien, Farbmittel und sonstige Hilfsstoffe für die Textilproduktion neben einem Abgleich mit der OEKO-TEX® RSL und MRSL (Stufe 1) sowie eine analytische Prüfung auf mögliche Verunreinigungen (Stufe 2) durchlaufen. Nun überprüft OEKO-TEX® im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle beim antragstellenden Unternehmen auch, ob der Antragsteller bzw. Produzent die von ihm gemachten Angaben bezüglich der Produktionsbedingungen tatsächlich einhält. Die Liste der Neuerungen ist auf der Website einsehbar.